Wochenarbeitszeit
Bei der Wochenarbeitszeit handelt es sich um die Stundenanzahl, welche ein Arbeitnehmer in der Woche gearbeitet hat, Feiertage werden hier nicht eingerechnet. Sie gehört zu vielen Tarifverhandlungen und bestimmten Arbeitszeitmodellen. Unterschieden wird bei der Wochenarbeitszeit zwischen der kollektiven und der individuellen Betrachtungsebene. Die Wochenarbeitszeit im individuellen Bereich regelt die vereinbarten Arbeitsstunden und kann auch ein Teilzeitarbeitsverhältnis ausdrücken. Ein Vollzeitarbeitsverhältnis regelt die übliche oder auch mittlere Arbeitszeit und bezieht sich auf den kollektiven Bereich. Grundsätzlich soll die Wochenarbeitszeit der EU-Staaten 48 Stunden, aber nicht mehr, betragen. Dies ist durch die Richtlinie 2003/88/EG der Arbeitszeitgestaltung bestimmt. Es gibt Ausnahmen, bei welchen die Arbeitszeit in einer Woche 60 Stunden betragen darf, 65 Stunden Wochenarbeitszeit sind nur dann erlaubt, wenn diese in Verbindung mit dem Bereitschaftsdienst stehen. Zwar werden die Wochenarbeitszeiten durch das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht explizit geregelt, dennoch werden die maximalen Arbeitszeiten und die Arbeitsverbote an gewissen Tagen definiert. Die einzelnen Wochenarbeitszeiten weichen je nach Branche oder Position im Unternehmen ab und sind vertragliche Vereinbarungen. So hat beispielsweise der Einzelhandel seit 1991 eine 37,5-Stunden-Woche und die Metallindustrie eine 35-Stunden-Woche seit 1990.
Veränderungen in der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit
In den vergangenen Jahren haben sich die Wochenarbeitszeiten stark verändert. So gab es 1825 noch eine 82-Stunden-Woche, heute liegt der Durchschnitt bei einer 37,5 Stunden Woche. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet eine Statistik mit der durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit zum Ansehen an.
Wochenarbeitszeit und Zeiterfassung
Eine gute Zeiterfassungssoftware kann sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Angestellten mitteilen, wieviele Stunden seiner Wochenarbeitszeit er bereits abgearbeitet hat und wievele Stunden der Arbeitnehmer noch mindestens arbeiten muss. Auch die geleisteten Überstunden sind in der Zeiterfassung bequem abrufbar.