Wann ist eine Dienstreise Arbeitszeit und wann nicht?
Bei Dienstreisen muss genau festgelegt sein, welche Zeiten als Arbeitszeiten gelten und welche nicht.
Vor Gericht haben sich schon viele darum gestritten, ob eine Dienstreise Arbeitszeit ist oder nicht.Die Ergebnisse werden einige verwundern. Viele glauben, dass die Wegzeiten schon zur Arbeitszeit der Dienstreise gehören. Dies ist aber nicht richtig, die Arbeitszeit beginnt da, wo auch angefangen wird zu arbeiten. Es müssen die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten auch bei Dienstreisen eingehalten werden. Beträgt die Reisezeit bei einer Dienstreise mehr als zwei Stunden, so wird der Dienstreise Arbeitszeit eine Stunde angerechnet.
Bei einer Dienstreisen wird Dienstreise-Arbeitszeit mittels der Zeiterfassung festgehalten. Die Dienstreise Arbeitszeit wurde früher meist mittels Stundenzetteln festgehalten . Hier müssen dann in der Regel die einzelnen Tätigkeiten mit Uhrzeiten dokumentiert werden, sodass die geleisteten Stunden nachvollziehbar sind. Dies ist keine gute Lösung, den gerade auf einer Reise kann man schnell mal einen Zettel verlieren.
Mittlerweile werden die Dienstreise Arbeitszeiten per mobile Arbeitszeiterfassung, beispielsweise dem Handy, dem Laptop oder dem PC beim Kunden, erfasst. So kann nicht nur die Dienstreise Arbeitszeit ermittelt werden, auch der Papierflut wird dadurch reduziert, dass keine Stundennachweise mehr ausgefüllt und weitergegeben werden müssen. Dies klappt mit einer Internet-Zeiterfassungssoftware wie z.B. LogMyTime problemlos.
Übrigens, es lohnt sich in den Tarifvertag zu schauen, die Dienstreise Arbeitszeit und deren Vergütung sind meist tarifvertraglich geregelt.